Keine Wahl ist keine Option. Tschau §218 und §219a! | Tag für Sexuelle Selbstbestimmung

Am 21.09 findet in Berlin der sogenannte „Marsch für das Leben statt“, hier ziehen sämtliche Abtreibungsgegner gemeinsam durch die Stadt. Der Aktionstag für Sexuelle Selbstbestimmung will dagegen halten und bietet den Gegnern die Stirn, um für die reproduktive Selbstbestimmung der Frau zu kämpfen.

Im Pro steckt viel Kontra

Mit Pro-Life und Pro-Choice stehen sich zwei Meinungslager zum Thema Abtreibung gegenüber. Auf der einen Seite stehen die Anhänger von Pro-Life. Sie lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab. Fordern dessen Verbot und eine harte Bestrafung bei Nichtachtung. Und nicht nur das, ebenso kämpfen sie gegen Sterbehilfe und Pränataldiagnostik (Untersuchung an Föten bei Verdacht auf schwere Krankheit). Dem entgegen treten die Anhänger von Pro-Choice. Diese Bewegung setzt sich wiederum für die „reproduktive Selbstbestimmung“ der Frau ein. Das bedeutet, dass eine schwangere Frau die Wahl haben soll, sich frei und vor allem auch rechtmäßig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. 

Tschüss Anti-Choice du engstirniger Vollidiot. Foto: © Promo.

Triff eine Wahl und lande im Knast.

Das Thema ‚Abtreibung‘ hat in diesem Jahr viel Medientrubel ausgelöst. So verschärfen sämtliche US-Staaten ihre Abtreibungsgesetze. In Alabama darf nur bis zur 6. Woche abgetrieben werden, zu diesem Zeitpunkt wissen die wenigsten Frauen, dass sie schwanger sind. In Italien darf man in den ersten 90 Tagen abtreiben. Hier dürfen Ärzte aus Gewissensgründen ablehnen. Und das tun ca. 70%. Weiter östlich in Polen gibt es nicht einmal die Pille danach. Und in El Salvador wird Abtreibung kriminalisiert. Frauen müssen hier mit bis zu 35 Jahren Haft rechnen. Fehlgeburten gelten als Mord. Schöne Neue Welt!

Oh yes, we can! Foto: © Pixabay

#wegmitdemscheiss

Der Feminismus hat offensichtlich in diesem Bereich noch viel zu tun. Denn auch in Deutschland versucht man die Stigmatisierung und Kriminalisierung der Abtreibung voranzutreiben. §218 macht Abtreibungen rechtswidrig mit wenigen Ausnahmen. Der §219a verbietet Ärzten*innen , öffentlich für Abtreibung zu „werben“ und zu informieren. Verstöße werden mit Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt. Gegen diese Einschränkung der Selbstbestimmung und für eine Vielfalt an Lebensentwürfen und sexueller Freiheit soll deshalb am 21.09 gekämpft werden! Die Parolen lauten: #berlin4choice #wegmit219a #wegmit218! Können wir nur unterstützen!

Tag der Sexuellen Selbstbestimmung | Washingtonplatz
21.09.2019 | 12:00 bis 16:00 
10557 Berlin
Hie geht’s zur Veranstaltung.
Foto: © Karl-Heinz Gutmann auf Pixabay