Arbeitszeiterfassung, Arbeitnehmer

Arbeitszeitbetrug: Welche Folgen hat er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitszeitbetrug nimmt zu, in Berlin und auch im Rest des Landes. Von einem Arbeitszeitbetrug ist allgemein die Rede, wenn Angestellte Geld für etwas erhalten, das sie nicht geleistet haben. Aber wie können Arbeitgeber einen Zeitdiebstahl nachweisen und welche Folgen hat ein solches Vergehen für Arbeitnehmer?

Immer mehr Fälle von Arbeitszeitbetrug in der Landeshauptstadt

Berlin ist Deutschlands größte Stadt und Hauptstadt sowie die drittgrößte Stadt der EU. Im Jahr 2021 betrug das Bruttoinlandsprodukt des Stadtstaates zirka 163 Milliarden Euro. Damit liegt Berlin im Bundesländervergleich im oberen Mittelfeld. Die Wirtschaft entwickelt sich gut. Gleichzeitig steigen in Berlin aber auch die Betrugsfälle im Arbeitsleben. So häufen sich im ganzen Land zum Beispiel die Fälle von Arbeitszeitbetrug. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Angestellten erhoffen sich hierdurch einen höheren Verdienst. Doch wer bei der Arbeitszeit nachweislich falsche Angaben macht, muss mit einer fristlosen Kündigung sowie hohen Strafen rechnen. Auch für die betroffenen Unternehmen sind die Folgen fatal. Arbeitszeitbetrug kostet jährlich Milliarden von Euro an Produktivitätsverlusten. Dabei beschränkt sich der Zeitdiebstahl nicht auf einzelne Bundesländer. Sowohl in Berlin und Potsdam als auch in vielen anderen deutschen Städten sind Zeitdiebe aktiv.

Wann liegt ein Arbeitszeitbetrug vor?

In vielen Unternehmen kommt für die meist elektronische Arbeitszeiterfassung ein Chipkartensystem zum Einsatz. Jeder Arbeitnehmer erhält eine Chipkarte, um mit dieser den Beginn seiner Tätigkeit und das Verlassen des Arbeitsplatzes zu dokumentieren. Dokumentiert ein Angestellter das Verlassen der Arbeitsstätte nicht ordnungsgemäß, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug und somit um das „Erschleichen von Arbeitszeit“. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz mündlich oder durch einen Stundenzettel nachweisen müssen und falsche Angaben machen. Die Beispiele für Zeitdiebstahl sind vielfältig. Sie reichen von privater Internet-Nutzung (Online-Shopping, Online-Spiele, persönliche E-Mails) über die Nutzung von Social Media-Account bis hin zu privaten Anrufen. Besonders gravierend sind Verstöße durch Außendienstmitarbeiter, die sich während ihrer Arbeitszeit zum Beispiel in einem Restaurant aufhalten, nach Hause gehen oder eine Radtour durch Berlin unternehmen, anstatt beim zu besuchenden Kunden oder zur Arbeit zu erscheinen. Wiederholte Unpünktlichkeit und unentschuldigtes Fehlen zählen ebenfalls dazu. Auch wer im Homeoffice arbeitet und dort während der vereinbarten Zeit nicht arbeitet, begeht Arbeitszeitbetrug.

Gut zu wissen: Da Arbeitszeitbetrug bereits mit der ersten Minute beginnt, handelt es sich strenggenommen auch bei einem versehentlichen Vergessen des Ausstempelns vor der Pause um einen Betrug. Arbeitgeber werten diese Nachlässigkeit in der Regel aber als Arbeitszeitverstoß, sofern sie sich nicht wiederholt.

Welche Folgen hat ein Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Es gehört schon fast zur Normalität, dass Mitarbeiter beim Ausfüllen von Arbeitszeitnachweisen ihre Minuten aufrunden oder ihre Arbeitszeit verfälschen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Möglicherweise glauben sie, dass der Arbeitgeber ihre Leistung nicht angemessen vergütet oder sie fühlen sich ungerecht behandelt. In diesen Fällen ist es immer empfehlenswert, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und sich nicht wegen Arbeitszeitbetruges der Gefahr einer fristlosen Entlassung sowie einer Strafe auszusetzen.

Folgen für den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die einen Arbeitszeitbetrug begehen, sollten sich über die Konsequenzen im Klaren sein. In einigen Fällen sprechen Arbeitgeber womöglich nur eine Abmahnung aus. In schweren Betrugsfällen müssen sie hingegen damit rechnen, eine außerordentliche und fristlose Kündigung zu erhalten. Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen begehen sie gemäß § 263 StGB außerdem den Straftatbestand des Betruges. Dieser wird von Strafverfolgungsbehörden in der Regel mit einer Geldstrafe und in besonders schweren Fällen sogar mit einer Haftstrafe geahndet.

Folgen für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber kann ein Arbeitszeitbetrug schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Rundet ein Angestellter seine Zeit zum Beispiel täglich eine halbe Stunde auf, entsteht dem Arbeitgeber so ein Schaden von etwa 2,5 Stunden pro Woche.

Business, Vertrag

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Wie können Arbeitgeber gegen einen Arbeitszeitbetrug vorgehen?

Wie erwähnt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer stets zuerst das Gespräch suchen, um die Angelegenheit zu klären. Oft bleibt es dann bei einer Verwarnung. Sofern sich das Vergehen nicht wiederholt, kann der Angestellte weiterhin seiner Arbeit nachgehen. Geht ein Arbeitgeber jedoch davon aus, dass ein Arbeitnehmer wissentlich und in größerem Umfang falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit macht, und möchte ihn aus diesem Grund entlassen, muss er den Betrug nachweisen. Um den Beweis eines Arbeitszeitbetruges zu erbringen, kann er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dies wäre im Falle von Berlin zum Beispiel eine spezialisierte Berliner Detektei und im Falle von Brandenburg eine Detektei in Potsdam. Nach der Beauftragung führen mehrere Detektive eine professionelle Observation des verdächtigen Mitarbeiters durch. Im Rahmen ihrer rechtskonformen und unbemerkten Beobachtung dokumentieren sie minutiös und lückenlos dessen Arbeitsalltag – vom Arbeitsbeginn über die tatsächliche Tätigkeit bis hin zum Arbeitsende. Die Beobachtung erfolgt zumeist über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen, um die sogenannte tatsächliche Wochenarbeitszeit zu dokumentieren. Dies ist für das Gericht wichtig, um ein „fortgesetztes Fehlverhalten“ ermitteln und somit eine Täuschungsabsicht feststellen zu können. Wichtig ist auch, dass sämtliche Maßnahmen der Beobachtung im Rahmen des Erlaubten bleiben, da das Gericht die erbrachten Beweise ansonsten nicht als solche anerkennt.

Wann handelt es sich nicht um einen Arbeitszeitbetrug?

Nicht in allen Fällen liegt ein Arbeitszeitbetrug vor. Ein häufig genanntes Beispiel in Bezug auf Zeitdiebstahl sind Raucherpausen. In der Regel gibt es eine betriebliche Vereinbarung, die grundsätzlich ein Ausstempeln für Pausen vorsieht. Dies gilt auch für Raucherpausen. Sofern sich ein Mitarbeiter an die Regelungen hält, muss er nicht mit Konsequenzen rechnen. Natürlich sollte er seine Arbeit auch nicht zu oft und zu lange für Raucherpausen unterbrechen. Verspätungen sind ein weiteres Beispiel. Kommt ein Mitarbeiter zu spät zur Arbeit, holt die versäumte Zeit nach und stempelt korrekt, liegt kein Arbeitszeitbetrug vor. Arbeitet er die Zeit aber nicht nach und gibt eine falsche Zeiterfassung ein, begeht er Zeitdiebstahl. Ein kurzes privates Gespräch mit Kollegen ist ebenfalls keine Verschwendung von Arbeitszeit, sofern ein üblicher Rahmen nicht überschritten wird. Dies gilt ebenso für das Holen einer Tasse Kaffee oder den Gang zur Toilette. Hierbei handelt es sich um notwendige und angemessene Verteilzeiten.

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