Die Warterei hat ein Ende. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat endlich das langersehnte Mietdeckel-Gesetz verabschiedet. Wir können vorerst aufatmen, doch was genau bedeutet das nun für Mieter*innen und Vermieter*innen?

Zahlst du noch, oder wohnst du schon?

Bitte alle kurz applaudieren, denn ein Gesetzt auf welches viele Berliner*innen sehnlichst gewartet haben wurde endlich verabschiedet: der Mietendeckel. Bislang stiegen die Mieten für den vorhandenen Wohnraum ins Unermessliche. Eigentlich sollte vom monatlichen Einkommen noch etwas zum Leben übrig bleiben, doch wer 25 bis 50 Prozent davon für ein Dach über dem Kopf abdrücken und dann noch seine Krankenkasse und Co. füttern muss, kommt schnell  an seine*ihre finanzielle Grenzen. Damit diese negative Entwicklung nicht noch weiter voranschreitet, wurden weiteren Erhöhungen der monatlichen Zahlungen ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben, der den wohlklingenden Namen „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ trägt.

Fünf Jahre Miet-Eiszeit

Bis Ende Februar soll das neue Gesetzt in Kraft treten. Die Mieten dürfen nicht weiter steigen, beziehungsweise müssen auf dem Stand vom 18. Juni 2019 bleiben. Sie gelten als „eingefroren“ und das für die nächsten fünf Jahre. Neubauimmobilien, die nach 2014 entstanden sind fallen nicht unter das Gesetzt. Dennoch bleiben 1,5 Millionen Mieter*innen weiterhin betroffen. Wer sich in den letzten Monaten also um eine Erhöhung geärgert hat, besitzt das Recht diese wieder zu senken. Dadurch soll das Machtgefälle zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen ausgeglichen werden. Bis 2025 ist soweit erst mal Ruhe, danach muss jedoch wieder neu über diese Regelung entschieden werden. Für den Fall, dass Vermieter*innen sich über den Mietendeckel hinwegssetzen, waren bereits strafrechtlichen Folgen im Gespräch. Bis zu 500.000 Euro je Wohnobjekt  könnte das Bußgeld bei Verstößen ausfallen. Auf den ersten Blick soweit so gut. Dennoch gibt es schon erste Zweifel an der praktischen Umsetzung des Gesetzes.

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Erste Zweifel

Allen voran bezweifeln CDU und FDP, dass das Gesetz verfassungskonform ist und haben angekündigt ein Normenkontrollverfahren in die Wege zu leiten. Primär wird der Politik der Stadt die Schuld an der jetzigen Situation zugeschoben. Zu viele Wohnungen wurden verkauft, während gleichzeitig nicht genug neuer Wohnraum entstanden ist. Der Mietendeckel wird als verschärfende Maßnahme gesehen, die das Fass früher oder später zum überlaufen bringt. Ein weiterer großer Kritikpunkt: die Chancen von Geringverdienern auf bezahlbare Immobilien werden durch die Regelung verschlechtert. Aufgrund der weiter andauernden Wohnungsknappheit,  können die Eigentümer*innen ihre Mieter aussuchen und entscheiden sich in den meisten Fällen dennoch für Personen mit höherem Einkommen. Darüber hinaus lohnt es sich für sie nicht mehr den vermieteten Raum in Schuss zu halten, da sie nach einer Renovierung nicht mehr Miete verlangen dürfen. Wegen der hohen Nachfrage finden sich auch im unrenoviertem Zustand immer Interessenten. Handwerksbetriebe konnten bereits einen Rückgang an Sanierungsaufträgen verzeichnen.

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