Alles wird teurer. Energie, Lebensmittel, Benzin. Durch die Inflation haben viele Unternehmen zu kämpfen, und nicht nur die kleinen. Auch in Berlin. Am Ende bleibt für viele Unternehmen nur noch die Insolvenz. Doch wie funktioniert so ein Insolvenzverfahren? Was gilt es zu beachten? Und warum sollte man auf jeden Fall einen Anwalt für Insolvenzrecht einschalten?

Warum Unternehmen einen Anwalt Insolvenzrecht anheuern sollten!

Das Insolvenzverfahren ist sehr komplex. Es gilt vieles zu beachten. Unternehmen sind meist mit der Komplexität des Verfahrens überfordert. Das kann rechtliche Auswirkungen haben, wenn man sich nicht an die Fristen hält. Es droht ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung. Ein Insolvenzrecht Anwalt bringt jahrelange Erfahrung mit sich und kann ein Unternehmen bestens beraten. Zum Beispiel bei Fragen wie, ob der Geschäftsführer abberufen werden soll. Oder wie die Restrukturierung von Unternehmen ablaufen soll. Ein Fachanwalt Insolvenzrecht übernimmt die Unternehmensverkauf Beratung, die Beratung Unternehmensnachfolge und vieles mehr. Tipp: Am besten sucht man sich eine Kanzlei mit mehreren Fachanwälten für Insolvenzrecht, eine Berufsausübungsgemeinschaft Rechtsanwälte, um sicherzustellen, dass man für jedes Problem auch den passenden Ansprechpartner findet.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Vor ein paar Monaten einen Online-Shop eröffnet, aber es läuft nicht so, wie geplant? Eine Überschuldung eines Unternehmens liegt vor, wenn von dem Vermögen des Unternehmens die Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Achtung: Jetzt wird es kompliziert. Wenn ein Unternehmen davon ausgeht, dass es in 12 Monaten wieder zahlungsfähig ist, spricht man nicht von einer Überschuldung. Wenn aber absehbar ist, dass ein Unternehmen innerhalb der nächsten 24 Monate zahlungsunfähig ist, muss es einen Insolvenzantrag stellen. Es heißt: schnell sein. Denn das Unternehmen hat nur drei Wochen Zeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit, eine Insolvenz zu beantragen.

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Wenn die finanziellen Sorgen größer werden, die Aufträge stagnieren, die Schulden steigen, sollte man über eine Insolvenz nachdenken. – Foto: Pixabay

Wer muss die Insolvenz beantragen?

Beantragen muss die Insolvenz der Geschäftsführer. Wenn ein Unternehmen keinen Geschäftsführer hat, müssen die Gesellschafter oder der Aufsichtsrat den Insolvenzantrag stellen. Aber auch die Gläubiger des Unternehmens haben die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Allerdings nur, wenn sie einwandfrei beweisen können, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zudem können sie ein Unternehmen auch wegen Insolvenzverschleppung anzeigen. Das zeigt noch einmal, wie wichtig es ist, einen Fachanwalt zu engagieren, der bei der Insolvenz in Eigenverantwortung unterstützend zur Seite steht. Manchmal kann es sein, dass in Folge des Insolvenzverfahrens ein Gesellschafterbeschluss zur Abberufung des Geschäftsführers ausgesprochen wird. Auch hier berät eine Anwaltskanzlei, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat.

So läuft das Insolvenzverfahren ab

Zunächst stellt das Unternehmen den Insolvenzantrag. Wird dieser angenommen, wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser sammelt Informationen bezüglich des wirtschaftlichen Status des Unternehmens. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, Gläubiger und Gericht dann über den Status des Unternehmens zu unterrichten. Im Anschluss berät der Gläubigerausschuss, ob es zu einer Restrukturierung Unternehmen, einer Unternehmenssanierung kommt oder ob sogar die vollständige Auflösung droht. Die drohende Insolvenz eines Unternehmens könnte zum Beispiel noch abgewendet werden, wenn eine Unternehmensnachfolge gefunden wird. Auch hier kann ein Anwalt Unternehmensnachfolge sinnvoll sein. In einem sogenannten Abstimmtermin informiert der Insolvenzverwalter die Gläubiger über alle offenen Forderungen des Unternehmens. Diese werden in einer Insolvenztabelle dokumentiert. Jetzt beginnt die Regelinsolvenz. Im Schlusstermin wird das Insolvenzverfahren von Seiten des Gerichts aufgehoben.

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