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Neue Verordnung für Spielautomaten in Berlin

Manche werden sie schmerzlich vermissen. Ihre lieb gewonnenen Spielautomaten, Billardtische, Kicker oder Dartscheiben in den Berliner gastronomischen Einrichtungen. Diese sind nämlich seit der Öffnung der Gaststätten Ende Mai verboten. Wie es in einer neuen und aktualisierten „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ durch den Senat veröffentlicht wurde. Dort heißt es: „Das Betreiben von Spielgeräten im Sinne des § 33c GewO sowie die Nutzung von Billardtischen, Dartscheiben und ähnlichen Einrichtungen innerhalb von Gaststätten ist nicht gestattet.“

Das macht den Besuch einer Gaststätte natürlich nicht attraktiver. Haben viele Kneipiers und Restaurantbesitzer sowieso mit schwindenden Besucherzahlen aufgrund der Krise und den damit verbundenen Auflagen wie das Tragen eines Mundschutzes, die Registrierung der Gäste oder Abstandsregelungen zu kämpfen, erschwert das neue Verbot die Situation zusätzlich. Viele Besucher, die mal eben in ihrer Lieblingskneipe am Spielautomat etwas zocken wollten, sind teilweise auf attraktive Angebote der Online Casinos wie z.B. Casino Freispiele ohne Einzahlung ausgewichen und kommen so gar nicht mehr. Die Branche wird über diese Entwicklung nicht sehr erfreut sein.

Verbote und strenge Gesetze

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In Berlin setzte sowieso ein Sterben von Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten ein. Durch neue Verordnungen ging man rigoros gegen ein vermeintliches Überangebot vor. Abstandsregeln zu Schulen und Jugendeinrichtungen und andere Verordnungen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler sorgten dafür, dass teilweise bis zu 50% der Spielstätten schließen mussten. Die Gesetze in der Bundeshauptstadt gelten als die strengsten in der ganzen Republik. Die Politik feiert dies als Erfolg. Der SPD Abgeordnete Daniel Buchholz wertet dies so: „Das strenge Berliner Gesetz wurde bereits mehrfach von den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestätigt. Seit Juni 2011 setzt es neuen Hallen sehr enge Grenzen: Nur noch eine Spielhalle pro Gebäude, Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Halle, 200 Meter Abstand zu Oberschulen, verbindliche Schließzeiten von 3-11 Uhr morgens, pro Halle maximal 8 Spielautomaten (früher 12), keine kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken, keine auffällige Reklame und höhere Anforderungen an Betreiber und Personal.“ Seit 2016 verschärfte man die Gesetze noch einmal und setzte dabei insbesondere die Strafen für die Missachtung von Gesetzen und Regeln drastisch hoch. Die wesentlichen Punkte der Gesetzesverschärfung waren: Der Bußgeldrahmen bei Gesetzesverstößen wird von 50.000 Euro verzehnfacht auf bis zu 500.000 Euro. Es wird ein landesweites Sperrsystem für Spielsüchtige eingerichtet mit einer verpflichtenden Teilnahme für alle Spielhallen in Berlin. Illegale Spielgeräte können jetzt dauerhaft beschlagnahmt werden, auch wenn sie Dritten gehören. Automaten zur Bargeldabhebung oder Zahlungsdienste in Spielhallen werden vollständig verboten. Die Zuverlässigkeit von Betreibern ist regelmäßig von Polizei und Ordnungsämtern zu kontrollieren. Spiel-Werbung wird nicht nur im Schaufenster, sondern auch in unmittelbarer Nähe der Halle verboten. Gaststätten und Imbisse sind wie Spielhallen zu behandeln, wenn sie überwiegend dem Betrieb von Geldspielgeräten dienen. In Gaststätten und Imbissen muss die Zahl der Geldspielgeräte nach einer Übergangsfrist ab November 2019 von drei auf zwei reduziert werden.

Andere Länder, andere Sitten

In anderen Bundesländern gelten da andere Gesetze und Verordnungen. Im Saarland z.B. durften Spielhallen schon länger öffnen und es gab auch kein Verbot von Spielgeräten in gastronomischen Betrieben. Dies führt natürlich zur Verunsicherung der ganzen Branche, der man nicht einheitlich planen kann, welcher Bedarf z.B. an neuen Spielautomaten herrscht oder in welche Richtung man investieren sollte. Ob das Verbot von Spielgeräten nach der Krise wieder aufgehoben wird, weiß man noch nicht. Dazu wurden keine Verlautbarungen bekannt. Falls es bei dem Verbot bleiben würde, wäre dies natürlich ein weiterer Schritt in der Verschärfung der Situation für die Glücksspielbranche. Wie diese darauf reagiert, wird die Zukunft zeigen. Einfacher wird es bestimmt nicht. Schmerzlich vermissen wird man bestimmt den Kicker oder die Dartscheibe in seiner Lieblingskneipe. Aber ob diese Spielgeräte auch unter das Glücksspiel fallen, darf dann doch bezweifelt werden. Da stehen die Chancen für eine Öffnung also nicht ganz so schlecht.

 

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