Unfall mit dem Auto

Worauf es nach dem Unfall ankommt – Schadenfeststellung nicht dem Zufall überlassen!

Unverhofft kommt oft: Wer einen Verkehrsunfall hat, erlebt eine emotionale Achterbahnfahrt. Kurz, Ihnen schwirrt der Kopf, dabei ist es gerade jetzt entscheidend, als Geschädigter die Nerven zu behalten. Doch wie verhalten Sie sich richtig? Und warum ist unabhängige Schadenfeststellung jetzt so entscheidend?

Was tun, direkt nach dem Unfall?

Deutschlandweit sind jeden Tag fast 7.000 Fahrzeuge in Unfälle verwickelt, die Sachschäden sind oft beträchtlich. Damit nicht genug, streiten sich die Unfallbeteiligten über Schadenshöhe und Unfallverschulden. Für viele Geschädigte eine echte Überforderung – auch, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Neben Formalitäten wie Sichern der Unfallstelle, Beweisfotos und der Suche nach Zeugen stellt sich die Frage: Soll ich die Polizei rufen? Ja, wenn ein Mietwagen oder ein Firmenfahrzeug betroffen ist, Sie mit dem Unfallgegner in Streit geraten oder sich dieser einfach von der Unfallstelle entfernt. Was Polizei jedoch nicht leistet: Sie regelt nicht, wer den Schaden zahlt. Weshalb die Polizei von Ihnen nicht mehr als Ihre Personen- und Fahrzeugdaten wissen muss. Dagegen sind Massenkarambolagen ein versicherungsrechtlicher Sonderfall. Weil sich der Unfallhergang nicht klar nachvollziehen lässt, läuft die Schadensregulierung nach vereinfachtem Verfahren: Ihre eigene Haftpflichtversicherung übernimmt hier den kompletten Schaden ungeachtet der Schuldfrage. In allen anderen Fällen macht es Sinn, dass Sie einen erfahrenen Kfz Gutachter in Berlin anrufen: Er unterstützt Sie, in gutem Kontakt zu Werkstätten und Anwälten, bei der Schadenabwicklung.

Vorsicht! Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Handeln Sie schnell, aber mit Überlegung. Die Versicherung des Unfallverursachers möchte Ihnen einen Kfz-Sachverständigen schicken? Abgelehnt – denn er vertritt die Interessen Ihres Gegners. Als solcher betreibt er im wahrsten Sinne des Wortes Schadensbegrenzung – und handelt beim Thema Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten nicht in Ihrem Interesse. Seine Aufgabe: Sorge tragen, dass die gegnerische Versicherung als sein Auftraggeber so wenig wie möglich an Sie als Geschädigten zahlt. Entsprechend ist bei den Vorgangszetteln, die Ihnen die Polizei nach Unfallaufnahme überreicht, Vorsicht geboten. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, steht dort die Nummer des Zentralrufes der Autoversicherer, ein Service der Versicherungswirtschaft. Als Unfallopfer erfahren Sie darüber zwar, wo Ihr Unfallgegner versichert ist, werden aber gleich an dessen Versicherung weitergeleitet. Diese versucht nun, Sie zu überzeugen, die weitere Schadensregulierung in deren Hand zu geben. Objektive Hilfe im Schadenfall sieht anders aus.

Welche Rechte haben Sie nach dem Unfall?

Unfall im Schnee, Kfz-Gutachter

Nach dem ersten Unfallschock muss die Schadensfrage geklärt werden. Kfz-Gutachter sind hier hilfreich. – Foto: Unsplash

Grundlage für Ihre Schadenersatzansprüche als Geschädigter ist § 249 BGB. Dort heißt es, dass derjenige, der „zum Schadensersatz verpflichtet ist“, den Zustand herstellen muss, der bestünde, wenn „der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Damit sind für Sie umfangreiche Rechte verknüpft. So dürfen Sie zur Abwicklung Ihres Unfallschadens einen Rechtsanwalt beauftragen, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen muss – auch bei „einfachen Verkehrsunfallsachen“ (OLG Frankfurt a. M., 02.12.2014, Az. 22 U 171/13). In welcher Werkstatt Ihr Auto repariert wird, entscheiden Sie ebenfalls selbst. Unter bestimmten Umständen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt übernehmen (IV. Zivilsenat Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 426/14). Sie möchten Ihren Wagen nicht reparieren lassen, sondern hätten lieber das Geld für die Reparatur? Auch das ist Ihr gutes Recht. Ebenso wir Ihr Anspruch auf einen Mietwagen Ihrer Fahrzeugklasse – oder eine Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie keinen Mietwagen nutzen. Mehr noch: Ggf. haben Unfallgeschädigte auch Anspruch auf Erstattung von Unkostenpauschalen, z. B. für Telefonate sowie Schadensersatz bei Verdienstausfall oder auf Erstattung von Abschleppkosten.

Welchen Gutachter müssen Sie akzeptieren?

Nur den, den Sie selbst aussuchen! Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, dem so genannten Haftpflichtschaden, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Ob die Versicherung des Unfallverursachers schon einen eigenen beauftragt hat, spielt keine Rolle – auch nicht, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Ihr eigener Kfz-Sachverständiger sichert nach dem Unfall wichtige Beweise und stellt Schadenhöhe und Schadenumfang fest. Ein qualifiziertes Schadengutachten, das dazu dient, Ihren Schadenersatzanspruch prozesssicher nachzuweisen.

Was leistet ein Kfz-Gutachter?

Gar nichts passiert, weil am Auto mit bloßem Auge nicht viel zu sehen ist? Gehen Sie besser auf Nummer sicher. Ein fachkompetenter Kfz-Gutachter ist erfahrener Experte – oft ein Ingenieur für Fahrzeugtechnik – der dies besser beurteilen kann. Schließlich ist nichts Geringeres als die vollständige Regulierung Ihres Schadens das Ziel. Nur, wenn die Beweissicherung vollständig gelingt, steht Ihre volle Erstattung auf guten Beinen. Doch wer war bloß der Unfallgegner? Ihr Kfz-Gutachter ermittelt auch gegnerische Versicherung, Versicherungsscheinnummer und Schadennummer. Die Begutachtung erfolgt an jedem Ort – am Unfallort selbst, bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder in den Räumlichkeiten des Gutachters. Je nach Schadensumfang kann diese in weniger als einer Stunde abgeschlossen sein. Wenige Werktage darauf sollte das Kfz-Gutachten vorliegen.

Was enthält ein Unfallgutachten?

Übrigens warnen auch Automobilclubs wie ADAC und AvD davor, das Schadenmanagement der Versicherungen zu nutzen. Stattdessen raten sie dazu, auf Kosten der gegnerischen Kfz-Versicherung einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Zeitgemäße Diagnosetechnik in eigener Prüfhalle für 3D-Karosserievermessungen, Freilegung der Schadensbereiche und Hebebühne gehören dazu. Außerdem berücksichtigt ein gutes Unfallgutachten aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Herstellervorgaben. Das Gutachten Ihres Kfz-Sachverständigen sollte umfassen:

– genaue Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgabe
– Reparaturweg und -dauer
– Fahrzeugbewertung
– Angaben zu Wertminderung und Restwert
– Nutzungsausfallentschädigungsklasse
– Wiederbeschaffungsdauer
– digitale, aussagestarke Fotodokumentation

Nicht nötig, weil nur ein Bagatellschaden zu beklagen ist? Ein seriöser Kfz-Gutachter wird Sie auch darauf hinweisen – und hier nur ein passendes Kurzgutachten erstellen.

Wer zahlt den Gutachter?
Und warum lohnt es sich, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?

Geschädigte müssen nicht in Vorleistung gehen, weil das Sachverständigenhonorar – per Abtretungserklärung des Unfallopfers – direkt mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers abgerechnet wird. Nicht zuletzt an diesem Prozedere erkennen Sie, dass Sie es mit einem neutralen, objektiven Kfz-Gutachter zu tun haben! Einen Unfallschaden zu begutachten, braucht Erfahrung und ein geschultes Auge. Und das nötige Einfühlungsvermögen in einer Situation, die Betroffene schnell überfordert. Rund um die Uhr zeitnah vor Ort, entlastet ein guter Kfz Unfallgutachter Berlin erfolgreich und begleitet Sie umfassend – von der Schadenaufnahme bis zur Regulierung.

Titelfoto: Unsplash