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Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, reguliert die gegnerische Kfz-Versicherung den Kostenaufwand für den entstandenen Schaden. Die Schadenshöhe muss genau beziffert werden, daher ist natürlich in der Regel im allgemeinen die Einschaltung eines Sachverständigen unumgänglich. Wir informieren Sie umfassend über das Kraftfahrzeug-Gutachten, die Kosten und zu welcher zeit  die Einschaltung eines 24h KFZ-Gutachter in Berlin sinnvoll ist. 

Wann wird, oder sollte ein Gutachter bestellt werden?

Akzeptieren Sie keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung, denn angesichts der Tatsache dass hier die Gefahr besteht, dass jener im Interesse der Versicherung den entstandenen Schaden geringer an Ihrem Auto oder Fahrzeug einschätzt. Nach einem Autounfall befinden sich viele Geschädigte mit der Frage konfrontiert , ob sie einen Kfz-Gutachter einschalten sollen und wer dann im Falle der Beauftragung die Kosten trägt. Bedenkenlos sollte man einen Gutachter kontaktieren dieser kann im Zweifel feststellen angesichts der Fakten, ob ein Gutachten unbedingt notwendig ist oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht, dies entscheidet meist der Gutachter vor Ort. Das Unfallgutachten ist natürlich notwendig, um den Umfang der entstandenen Schäden am Kraftfahrzeug zu ermitteln des weiteren um die Höhe des Schadens exakt einschätzen zu können. Ein Geschädigter darf  grundsätzlich frei wählen, welcher Kfz-Sachverständige den Schaden begutachten soll, bzw. kann. Akzeptieren Sie nicht einen vom Versicherer beauftragten Gutachter, da angesichts der Tatsache, hier die Gefahr besteht, dass im rahmen einer Besichtigung in erster Linie die Interessen jener gegnerischen Versicherung im Vordergrund stehen. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden, oder Kaskoschaden kann ein Gutachten erforderlich sein. Dazu muss im Kontrast zum Haftpflichtgutachten zuerst die eigene Versicherung kontaktiert werden. Selbige gibt dann an ob eine Expertise erforderlich ist.

Welche Arten von Gutachten gibt es?

Die Art des Gutachtens hängt maßgeblich von Seiten der jeweiligen Lage und Grund ab. Grundsätzlich |existieren es folgende Gutachten-Arten:

  1. Oldtimergutachten
  2. Kurzgutachten
  3. Unfallgutachten / Schadengutachten (bei Kfz-Haftpflichtschäden)
  4. Wertgutachten

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

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Nicht jeder Unfallschaden ist Teil eines Spiels. – Foto: Pixabay

Im Rahmen von sogenannten Bagatellschäden (in der Regel Schäden, die unterhalb  ca. 750, – € liegen, wären die Kosten zu der Erstellung eines vollständigen Gutachtens unverhältnismäßig zu hoch. So offerieren Gutachter dann ein sogenanntes Kurzgutachten, vergleichbar mit dem Kostenvoranschlag. Jedes Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation auch darüber hinaus die technischen Information des Fahrzeugs. Lichtbilder vom Fahrzeug, sowie auch dessen Beschädigungen sind in einem Bagatellfall für die Visualisierung des entstandenen Schadens ausreichend. Die Kosten eines Kurzgutachtens, sind vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Reparaturbestätigung

Nach der Reparatur eines Schadens am Fahrzeug kann es erforderlich sein, dass der reparierte Zustand nun dokumentiert werden muss, zum Beispiel wenn das Kraftfahrzeug in Eigenarbeit instand gesetzt wurde. Im Falle eines erneuten Schadenfall haben Sie so die Sicherheit, dass Ihr Fahrzeug mit dessen Vorschäden richtig und korrekt bewertet wird.