Es gibt Situationen im Leben, bei der man Hilfe braucht. Nicht von Freunden, der Familie oder der Polizei, sondern die einer professionellen Detektei. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um den Schutz von Kindern geht, Vermisstenfälle geklärt werden sollen oder gestohlenes Eigentum zurückerlangt werden muss. Und das gilt heutzutage im besonderen Maße, wenn es um die Sachverhaltsklärung wirtschaftskrimineller Handlungen oder Betrugsfälle geht, die nicht unbedingt an die „große Glocke“ gehängt werden sollen.
Mit den heldenhaften Fernseh-Detektiven hat die Arbeit einer seriösen Detektei aber nichts gemein. Ein Detektiv arbeitet immer im Rahmen der Gesetze und ethischer Richtlinien. Er hat keinerlei Sonderrechte und macht sich strafbar, wenn er sich nicht an die Gesetze hält.
Es ist längst nicht alles erlaubt
Grundsätzlich wird eine professionelle Detektei nur tätig, wenn sie dazu beauftragt wird und ein legitimer Grund vorliegt. Während der Privatdetektiv in Film und Fernsehen darauf eher weniger Rücksicht nimmt, ist eine Detektei im realen Leben verpflichtet, die Privatsphäre sowohl der Kunden als auch aller Personen zu respektieren, mit denen sie es im Laufe der Untersuchungen zu tun bekommt. Der Detektiv sammelt Informationen nur mit legalen Methoden wie Befragungen oder Observationen. Er muss sich, wie jeder andere Mensch auch, an die bestehenden Gesetze halten. Tut er es nicht, macht er sich strafbar und schadet damit vielleicht sogar seinen Kunden. Denn illegal erworbene Informationen und Beweise können in einem möglichen Gerichtsverfahren als unzulässig abgewiesen und damit ein Prozess zum Scheitern gebracht werden.
Weites Feld für Wirtschaftsdetektive

Unauffälligkeit ist eines der wichtigsten Aspekte der Detektivarbeit. Schulz & Schulze haben das nicht ganz verstanden. – Foto: Pixabay
Noch immer kommen viele Fälle, mit denen eine Detektei beauftragt wird, aus dem privaten Bereich. Dabei geht es meist um Untreue in der Partnerschaft, zumal in einer pulsierenden Metropole wie Berlin. Vermehrt sind aber auch spezielle Wirtschaftsdetektive gefragt. Das Risiko für Unternehmen, von Wirtschaftskriminalität betroffen zu werden, ist heute so hoch wie nie. Und oft sind es die eigenen Mitarbeiter, die dem Unternehmen großen Schaden zufügen. Dabei geht es häufig um Betrugsdelikte, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unerlaubte Nebentätigkeiten oder Anlagebetrügereien. Die Aufgabe des Detektivs ist es in solchen Fällen, durch Observationen und Zeugenbefragungen dem Auftraggeber gerichtsverwertbare Beweise zu liefern. Das Einsatzgebiet erstreckt sich aber auch vermehrt auf andere Wirtschaftsdelikte wie zum Beispiel Wettbewerbsverstöße, Industriespionage oder auch Bilanzbetrug. In diesen Fällen müssen die eingesetzten Ermittler neben der Erfahrung auch über grundlegende Wirtschaftskenntnisse verfügen.
Das sind die Ausbildungsmöglichkeiten
Bislang ist die Ausbildung zum Detektiv in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es gibt aber bereits seit 1967 eine „Berufsordnung für Detektive“, die von einer Reihe von überregional tätigen Berufsverbänden übernommen wurde. Sie ist eine Art Standesordnung für Detektive und regelt im Wesentlichen die Berufspflichten von Detektiven. Seit 1986 gibt es zudem die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe, die in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer eine Ausbildung zum geprüften Privatermittler ermöglicht. Der Bundesverband Deutscher Detektive empfiehlt interessierten Bewerbern erst eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf, zum Beispiel im kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Bereich zu absolvieren. Erst danach sollte die Ausbildung zum Privatermittler und weitere Fortbildungen und Spezialisierungen, beispielsweise als Wirtschaftsdetektiv erfolgen. Der Beruf ist auch ohne die spektakulären Fälle eines Sherlock Holmes sehr interessant und die Zukunftsaussichten nicht schlecht.
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